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Datenschutz für Personalwesen und Betriebsrat

Ein respektvoller Umgang mit den Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten ist ein zentrales Anliegen in funktionierenden Unternehmen. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Beschäftigten geht es darum, die richtige Balance zu finden zwischen dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers auf Leistungs- und Verhaltensüberwachung und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des zuständigen Betriebsrats.

Die Leistungen und Ihr Nutzen

Bewerbermanagement: Die "richtige" Stellenbesetzung ist für Unternehmen von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Bewerber werden deshalb häufig unter Einsatz von IT auf ihre Eignung überprüft. Rechtsanwalt Frank Henkel berät Unternehmen über die rechtmäßige Erhebung und Auswertung von Bewerberdaten und über Speicherfristen.

Mitarbeiterüberwachung: Eine Leistungs- und Verhaltensüberwachung während des Beschäftigungsverhältnisses ist zwar grundsätzlich zulässig. Sie muss aber verhältnismäßig ausfallen. Was aber heißt das in Bezug auf die einzelnen IT-Systeme im Unternehmen? Die Kanzlei Frank Henkel entwickelt Lösungen zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Überwachungsdrucks und unnötiger Haftungsrisiken.

Videoüberwachung und Fotos: Die rechtswidrige Verarbeitung von biometrischen Daten und Bilddaten der Mitarbeiter kann Schmerzensgeldansprüche begründen und zu Bußgeldern führen. Rechtsanwalt Frank Henkel sorgt für einen sicheren Einsatz solcher Verfahren in Ihrem Unternehmen.

Rechte der Betriebsräte: Bei vielen datenschutzrelevanten Entscheidungen hat der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden. Das gilt insbesondere für die Einführung und Anwendung von Systemen zur Leistungs- und Verhaltensüberwachung der Mitarbeiter. Profitieren Sie von Frank Henkels umfangreichen Erfahrungen mit mitbestimmungsrechtlichen Fragen, um Ihr Unternehmen vor kostspieligen Verfahren vor dem Arbeitsgericht oder vor Einigungsstellen zu bewahren.

Betriebsvereinbarungen: Schaffen Sie sich Ihre eigenen Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten durch den Abschluss von gerichtsfesten Betriebsvereinbarungen. In diesem Schwerpunktgebiet von Rechtsanwalt Frank Henkel beseitigen Sie Konfliktpotential zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Mitarbeiter.

Kompetenzfelder

  • Datenschutzrecht
  • Arbeitsrecht