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Datenschutz für Vertrieb und Marketing

Der Umgang mit Kundendaten gehört zu den sensibelsten Gebieten des Datenschutzrechts. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält hierzu komplizierte Rechtsvorschriften. Außerdem müssen Unternehmen bei Telefonwerbung oder Marketing per elektronischer Post auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) achten. Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen drohenden strafbewehrte Abmahnungen und Bußgelder.

Die Leistungen und Ihr Nutzen

Datenschutzkonformes Marketingkonzept: Stellen Sie die Geschäftsprozesse im Marketing datenschutzrechtlich auf den Prüfstand. Rechtsanwalt Frank Henkel prüft Ihre Werbung und Marketingmaßnahmen mit Blick auf eine rechtmäßige Verwendung der Kunden- und Interessentendaten und entwickelt Lösungen, mit denen Sie die Marketinginteressen Ihres Unternehmens und die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte von Kunden unter einen Hut bekommen. So vermeiden Sie unzufriedene Kunden und Bußgelder.

Werbung per Telefon- und E-Mail: Hierfür benötigen Sie in der Regel eine Einwilligung der Betroffenen. Bei den Einwilligungserklärungen kommt es auf die richtige Formulierung an. Wer die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht beachtet, dem drohen strafbewehrte Unterlassungserklärungen und Bußgelder. Rechtsanwalt Frank Henkel sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen beim Telefonmarketing und Newslettermarketing keine Fehler macht.

Prüfung Ihrer Webseiten: Ob firmeneigene Homepage, Webshop oder Social Media, Rechtsanwalt Frank Henkel hilft Ihrem Unternehmen, beim Internetmarketing alle rechtlichen Bestimmungen zu beachten. So vermeiden Sie teure Abmahnungen und Bußgelder.

Kompetenzfelder

  • Datenschutzrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Medienrecht